Führerscheinklasse S

 

Mit der Führerscheinklasse S darfst du schon mit 16 Jahren dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h (50cm3)  fahren.

Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, werden die Fahrschüler zum Theorie- und Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.

 

Voraussetzungen:

Mindestalter von 16 Jahren, Passfoto, Sehtest (Optiker oder Augenarzt), Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen",

Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

Fahrzeuge:

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Befristung:

Unbeschränkt gültig

Beinhaltet:

-

Sonstiges:

Besitzer der Klasse B (auch 17 Jährige) besitzen automatisch die Klasse S ohne Leistungsbeschränkung

 

 

Traningsplan

Ersterwerb

Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse

Theoretischer Unterricht (je 90 min)

Grundunterricht

Klassenspezifischer Unterricht

 

12

2

 

6

2

Theoretische Prüfung

ca. 30 Minuten

Fahrstunden individuell

Sonderfahrten:

Landstraßen

Autobahn

Nachtfahrten

 

-

-

-

 

-

-

-

Praktische Prüfung

30 Minuten

 

Öffnungszeiten

Nackenheim
Dienstags 17 - 19 Uhr
Donnerstags 17 - 19 Uhr
Laubenheim
Montag 17 - 19 Uhr
Mittwoch 17 - 19 Uhr