Führerscheinklasse S
Mit der Führerscheinklasse S darfst du schon mit 16 Jahren dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h (50cm3) fahren.
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, werden die Fahrschüler zum Theorie- und Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.
|
Voraussetzungen: |
Mindestalter von 16 Jahren, Passfoto, Sehtest (Optiker oder Augenarzt), Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort) |
|
Fahrzeuge: |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen |
|
Befristung: |
Unbeschränkt gültig |
|
Beinhaltet: |
- |
|
Sonstiges: |
Besitzer der Klasse B (auch 17 Jährige) besitzen automatisch die Klasse S ohne Leistungsbeschränkung |
|
Traningsplan |
Ersterwerb |
Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse |
|
Theoretischer Unterricht (je 90 min) Grundunterricht Klassenspezifischer Unterricht |
12 2 |
6 2 |
|
Theoretische Prüfung |
ca. 30 Minuten |
|
| Fahrstunden | individuell | |
|
Sonderfahrten: Landstraßen Autobahn Nachtfahrten |
- - - |
- - - |
|
Praktische Prüfung |
30 Minuten |
|













