Führerscheinklasse A (beschränkt)
Fahrschüler zwischen 18 und 24 Jahren erhalten bei bestandener Prüfung vorerst (für 2 Jahre) einen "beschränkten" Führerschein.
Motorräder dürfen in diesem Fall weder zuviel Leistung haben, noch ein zu geringes Gewicht aufweisen.
Nach den 2 Jahren entfällt diese Beschränkung!
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, werden die Fahrschüler zum Theorie- und Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.
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Voraussetzungen: |
Mindestalter von 18 Jahren, Passfoto, Sehtest (Optiker oder Augenarzt), Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort) |
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Fahrzeuge: |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Motorräder dürfen nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis (Leistung/ Leergewicht) von nicht mehr als 0,16 kW/kg besitzen. |
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Befristung: |
Nach 2 Jahren entfällt die Beschränkung (automatisch) |
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Beinhaltet: |
Klasse A1 und M |
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Sonstiges: |
Fahrschüler die das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhalten direkt die Klasse A ohne Beschränkung. |
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Traningsplan |
Ersterwerb |
Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse |
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Theoretischer Unterricht (je 90 min) Grundunterricht Klassenspezifischer Unterricht |
12 4 |
6 4 |
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Theoretische Prüfung |
ca. 30 Minuten |
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| Fahrstunden | individuell | |
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Sonderfahrten: Landstraßen Autobahn Nachtfahrten |
5 4 3 |
3 2 1 |
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Praktische Prüfung |
60 Minuten |
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