Führerscheinklasse A (beschränkt)

 

Fahrschüler zwischen 18 und 24 Jahren erhalten bei bestandener Prüfung vorerst (für 2 Jahre) einen "beschränkten" Führerschein.

Motorräder dürfen in diesem Fall weder zuviel Leistung haben, noch ein zu geringes Gewicht aufweisen.

Nach den 2 Jahren entfällt diese Beschränkung!

Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, werden die Fahrschüler zum Theorie- und Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.

Voraussetzungen:

Mindestalter von 18 Jahren, Passfoto, Sehtest (Optiker oder Augenarzt), Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen",

Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)

Fahrzeuge:

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Motorräder dürfen nicht mehr als 25 kW  (34 PS) und einem Verhältnis (Leistung/ Leergewicht) von nicht mehr als 0,16 kW/kg besitzen.

Befristung:

Nach 2 Jahren entfällt die Beschränkung (automatisch)

Beinhaltet:

Klasse A1 und M

Sonstiges:

Fahrschüler die das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhalten direkt die Klasse A ohne Beschränkung.

 

 

Traningsplan

Ersterwerb

Erweiterung einer bereits vorhanden Klasse

Theoretischer Unterricht (je 90 min)

Grundunterricht

Klassenspezifischer Unterricht

 

12

4

 

6

4

Theoretische Prüfung

ca. 30 Minuten

Fahrstunden individuell

Sonderfahrten:

Landstraßen

Autobahn

Nachtfahrten

 

5

4

3

 

3

2

1

Praktische Prüfung

60 Minuten

 

Öffnungszeiten

Nackenheim
Dienstags 17 - 19 Uhr
Donnerstags 17 - 19 Uhr
Laubenheim
Montag 17 - 19 Uhr
Mittwoch 17 - 19 Uhr