Führerschein mit 17!
Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde in Deutschland das begleitende Fahren eingeführt. Hierbei dürfen Fahranfänger mit 17 Jahren nur in Begleitung einer Person, welche in der Prüfbescheinigung aufgelistet ist, Autofahren.
Der Fahrschüler darf bereits mit 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darf bereits 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres und die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert werden.
Die Begleitperson muss hierbei das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Weiterhin muss die Begleitperson in der Prüfbescheinigung aufgeführt sein und darf nicht aktiv in die Fahrtätigkeit des jungen Fahrers eingreifen, d.h. der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Um einen unkomplizierten Ablauf zu ermöglichen, werden die Fahrschüler zum Theorie- und Praxisunterricht von zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht.




